Für Verordner/innen

Ziele und Zugang

Ambulante Soziotherapie setzt an den zwischenmenschlichen Beziehungen und der Lebenswelt eines Menschen an. Ziel ist es, die gesunden Kräfte einer Person zu aktivieren, sie so zu unterstützen, dass sie von fremder Hilfe unabhängiger wird. Soziotherapie ist eine langfristige und koordinierende psychosoziale Unterstützung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Sie ist eine aufsuchende Hilfe, das heißt, der/die Soziotherapeut/in begibt sich in das häusliche und soziale Umfeld von Klient/innen. So lassen sich Belastungsfaktoren deutlicher erkennen und ein angemessener Umgang mit ihnen kann erarbeitet werden. Soziotherapeut/innen helfen auch bei Formalitäten, vermitteln Kontakte und unterstützen bei Gesprächen, beispielsweise mit Angehörigen, Arbeitgebern, Vermietern, Behörden, Kliniken, Krankenkassen, Ärzt/innen und anderen. Mit ambulanter Soziotherapie ist es möglich, einen Klinikaufenthalt in der Psychiatrie zu vermeiden und die Dauer von stationären Klinikaufenthalten zu verkürzen.

Ambulante Soziotherapie ist eine krankenkassenfinanzierte Leistung nach §37a SGB V. Bis zum 15. April 2015 war das Angebot beschränkt auf Personen, die an psychischen Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis leiden, oder an einer affektiven Störung mit psychotischem Erleben. Im Jahr 2015 wurde die Soziotherapie-Richtlinie (ST-RL) verändert. Seitdem kann Soziotherapie prinzipiell bei jeder psychiatrischen Diagnose (F-Diagnose nach ICD 10) verordnet werden, insofern die betroffene Person in ihrem Alltag besonders belastet ist und unter starken krankheitsbedingten Beeinträchtigungen leidet.

Verordnung

Neben Fachärzt/innen für Psychiatrie, Psychosomatische Medizin und Neurologie können auch Psychotherapeut/innen und Ärzt/innen in Psychiatrischen Institutsambulanzen Soziotherapie verordnen.
Verordnet werden zunächst 30 Therapieeinheiten à 60 Minuten. Je nach Bedarf können innerhalb von 3 Jahren insgesamt 120 Stunden Soziotherapie verordnet werden.
Wenn Sie zunächst herausfinden wollen, ob Soziotherapie die geeignete Unterstützung ist, können 5 Probestunden verordnet werden. Niedergelassene Hausärzte können ebenfalls eine Verordnung über 5 Stunden ausstellen. In dieser Zeit kann die Suche nach einem Facharzt beginnen und der Soziotherapeutische Behandlungsplan erarbeitet werden. Soziotherapie wird von der Krankenversicherung bezahlt. Allerdings fällt für Versicherte ein Eigenanteil von 10% der tatsächlichen Kosten an (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro).

Genehmigung durch die kassenärztliche Vereinigung

Für die Verordnung von Soziotherapie wird eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung verlangt. Dafür stellen Sie einen „Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Soziotherapie“.
Wenn die Genehmigung vorliegt, können sie Soziotherapie verordnen und die Verordnung über die Krankenkassen abrechnen.

Verordnungsformulare

Formular 26 „Verordnung Soziotherapie gemäß §37a SGB V“: Verordner/innen geben den Schweregrad der Erkrankung laut GAF-Skala an (Global Assessment of Functioning). Außerdem wird nach Diagnose, Beginn der Erkrankung und Prognose gefragt. Innerhalb eines Dreijahreszeitraums können 120 Stunden Soziotherapie verordnet werden, pro Verordnung jedoch maximal 30 Stunden.

Formular 27 „Soziotherapeutischer Betreuungsplan gem. § 37a SGB V“: Die Soziotherapeutin bespricht mit der Patientin/ dem Patienten den soziotherapeutischen Betreuungsplan, der über Therapieziele und therapeutischen Maßnahmen sowie deren zeitliche Strukturierung Auskunft gibt. Dieser Plan wird mit der Verordnerin/dem Verordner abgestimmt und von allen unterschrieben. Beide Formulare werden gleichzeitig eingereicht.
Alle weiteren Gesprächsinhalte im Rahmen der Soziotherapie unterliegen der für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen verbindlichen, strengen Schweigepflicht.

Formular 28 „Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie gemäß § 37a SGB V im Umfang von maximal 5 Therapieeinheiten“. Diese Verordnung können auch niedergelassene Hausärzt/innen sowie Fachärzt/innen anderer medizinischen Fachgebiete ausstellen.

Bei Fragen zur Verordnung von Soziotherapie helfe ich sehr gerne.

Bitte rufen Sie mich an unter der Telefonnummer 0163/2156394